1860 - 1869

1861
Im Jahre 1861 wird der Landjägerhauptmann Karl Hanhart zum zweiten Verhörrichter gewählt und scheidet in der Folge aus dem Landjägerkorps aus. Damit verfügt das Landjägerkorps über keine eigentlichen Kommandanten mehr.

1862
Per Dekret vom 13. März 1862 erfolgt eine Umbenennung von Landjäger- in Polizeikorps. Das Korps verbleibt unter der direkten Aufsicht des Polizeidepartementes. Die beiden leitenden Unteroffiziere Friedrich Johann Meyer und Basil Traber wechseln aber untereinander den Stationierungsort. Meyer wirkt neu in Romanshorn und Trraber in Frauenfeld. Der Sollbestand liegt bei 50 Mann (2 Wachtmeister, 8 Koporale, 23 bis 25 Landjäger, 1 Grenzwachtkorporal und 14 Grenzjäger).

Um ins Korps aufgenommen zu werden, ist ein Mindestalter von 21 Jahren notwendig. Das Höchstalter wird bei 40 Jahren festgelegt. Die neu Eintretenden haben  eine sechsmonatige Instruktions- und Prüfungszeit zu bestehen,

Die Kantonsregierung regelt das Prämienwesen. Für die Einfangung von Verbrechern und steckbrieflich gesuchten Personen sowie die Entdeckung von Verbrechen winkt eine Prämie von Fr. 3.00 bis Fr. 15.00. Die Prämien werden mit der Zeit schrittweise auf Fr. 50.00 erhöht und werden seit 1818 ausbezahlt.
Mit der Einführung eines Fahndungsblattes der Thurgauer Polizei im Jahre 1851 durch Hauptmann Hanhart stellte sich jedoch auch Missbrauch ein. So wurden die Prämien beansprucht, auch wenn Personen nur wegen Bagatellvergehen im Fahndungsblatt ausgeschrieben waren.

1869
Am 8. Mai tritt eine neue Kantonsverfassung in Kraft, welche Ende Februar von den Stimmbürgern angenommen wurde.