1920 - 1929

1920
Mittels Verordnung des Regierungsrates über die Besoldung des kantonalen Polizeikorps wird die Entlöhnung per 24. April wie folgt festgelegt: Der Tagessoldansatz steigt für Wachtmeister auf Fr. 12.00, für Korporale auf Fr. 11.00, für Landjäger auf Fr. 10.00 und für Aspiranten auf Fr. 9.00. Dazu kommen offenbar leistungsabhängige tägliche Soldzulagen von 5 Franken. Ebenso wird für Tätigkeiten ausserhalb des eigenen Stationsgebietes für einen halben Tag Fr. 2.00 und für einen ganzen Tag Fr. 4.00 vergütet. Die Wohnungsentschädigung wird auf Fr. 600.00 festgelegt. Die Umzugsentschädigung wird je nach Umfang der entstandenen Auslagen entrichtet.

Erstmals kann Sprache und Musik drahtlos übertragen werden. Die Voraussetzungen für ein Funknetz sind in den Anfängen.

1921
Der spätere Wachtmeister Emil Kobi gründet zusammen mit 16 Kollegen die Revolverschiess-Sektion. Gründungsort ist Bürglen, Hotel Gambrinus. Im Verlaufe der Zeit werden jedem Aktivmitglied 40 Patronen und anfänglich zwei, später fünf Eisenbahngutscheine zum Besuch der Schiessübungen auf Staatskosten zur Verfügung gestellt.

Die Schiessausbildung wurde fortlaufend erweitert und beinhaltete bald auch einmal das Schiessen mit dem Karabiner, dem leichten Maschinengewehr und der Maschinenpistole.

1922
Per 19. Januar erfolgt eine Anpassung der Verordnung des Regierungsrates über die Besoldung des kantonalen Polizeikorps.

Am 14. Juli erfolgt ein Beschluss des Regierungsrates in Bezug auf den Ferienurlaub der kantonalen Polizeiangestellten. Die Ferien werden nun ein fixer Bestandteil. Vom dritten bis zum siebten Dienstjahr erhalten die Landjäger 8 Tage Ferien im Jahr. Vom achten Dienstjahr an dürfen 14 Ferientage im Jahr bezogen werden. Zudem werden die Anzahl Ruhetage auf 24 verdoppelt.Zudem werden die Anzahl Ruhetage auf 24 verdoppelt.

1923
Am 15. Oktober 1923 übernimmt der 31jährige gebürtige Berner und gelernte Kaufmann Ernst Haudenschild das Thurgauer Landj
ägerkorps als Kommandant. Er war zuvor beim Polizeidepartement des Kantons Schaffhausen als Adjunkt und Stellvertreter des Polizeikommandanten angestellt.

Er beendet damit eine kommandantenlose Zeit bei den Thurgauer Landjägern.
Sein formeller Titel ist "Chef des kantonalen Polizeikorps". Angesprochen wird er jedoch mit "Hauptmann".

Der neue Kommandant führt Instruktionskurse für Unteroffiziere, Landjäger und Aspiranten ein. Ebenso werden regelmässige Schusswaffentrainings durchgeführt. Daneben erfolgt die Organisation eines Erkenndungsdienstes.

Die Ausgaben für Wohnungsentschädigungen aufgrund der befohlenen Dislokationen belaufen sich in diesem Jahr auf total Fr. 24'000.00.

1924
Der Polizeiposten Tobel befindet sich in der Sägerei. Es werden bereits 535 Personen daktyloskopisch erfasst und in den Registratuen erfasst. 23 Mal rückt der Erkennungsdienst an Tatorte aus und kann dabei in 16 Fällen Spuren ermitteln. Daraus ergeben sich vier Verhaftungen und das Aufklären von 13 Straftaten.

1925
Am 20. Mai wird ein Reglement für den polizeilichen Erkennungsdienst geschaffen. Dies ist gleichzeitig die Geburtsstunde des Erkennungsdienstes der Kantonspolizei Thurgau.

Die Landjägerwohnung in Uesslingen befindet sich in der Liegenschaft "Zum Hirschen".

1927
Am 12. Juli erhält das Thurgauische Polizeikorps ein neues Dienstreglement.


1929
Das Landjägerkorps wird erstmals mit einem Auto ausgerüstet. Es handelt sich dabei um einen Chevrolet. Ebenfalls können zwei Motorräder mit Seitenwagen beschafft werden.