1930 - 1939

1930
Am 8. April erhält das Korps ein neues Dienstreglement. Dieses ersetzt die seit 1873 gültige Dienstordnung. Die Mannschaft erhält dadurch zwei Ruhetage pro Monat. Nach dem zurückgelegten 20. Dienstjahr dürfen 21 Ferientage bezogen werden.

Den Landjägern eine Fahrradentschädigung von 5 Franken im Monat entrichtet. Die Landjäger müssen ihre fahrbaren Untersätze für die Dienstfahren jedoch selber mitbringen.

Die Uniform erhält eine Anpassung. Der doppelreihige Waffenrock wird zu einem einreihigen abgeändert. Die Arbeitsbluse erhält Spiegel und Passepoils. Das Käppi wird durch eine leichten Filzhelm ersetzt. Der Revolver wird durch die Ordonnanzpistole ersetzt.

In diesem Jahr wird die Polizeistation Zihlschlacht geschaffen. Der Korpsbestand kann dadurch um einen Mann erhöht werden.

Der Kaderbestand kann ebenfalls erhöht werden. Neu sind neun statt acht Korporale im Dienst.

1931
D
ie Feuerwehrnotrufnummer wird 18 eingeführt. Die Polizeinotrufnummer 17 folgt 1933.

Die Landjäger erhalten eine neue Uniform

1932
Der Erkennungsdienst erhält einen Fingerspurenapparat.

In diesem Jahr wird die Polizeistation Hüttwilen geschaffen. Der Korpsbestand kann erneut um einen Mann erhöht werden.

In der Schweiz wird das erste Bundesgesetz zum Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr eingeführt und schafft in der ganzen Schweiz einheitliche Verkehrsregelung und Signalisationen. Diese folgen den Richtlinien, die der europäische Verkehrskongress im Vorjahr festgelegt hat.

1933
Erstmals werden den Landjägern Fertigkeiten im Kampfsport vermittelt. Dazu werden Techniken aus dem Jiu-Jitsu verwendet.

Vom Zeughaus werden 45 Leihkarabiner für die Schiessausbildung bezogen.

Im gleichen Jahr müssen die Landjäger auch einen allgemeinen Lohnabbau von fünf Prozent in Kauf nehmen.

1934
In diesem Jahr wird die Polizeistation Siegershausen geschaffen. Der Korpsbestand kann nochmals um einen Mann erhöht werden.

Das Reglement für den Landjägerinvalidenfonds wird am 10. Juli angepasst. Bei einer maximalen Besoldungsanrechnung von Fr. 6000.00 wird der Entschädigungssatz von 50% auf 60% erhöht.

Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS wird in Frauenfeld abgehalten.

1935
Der Erkennungsdienst wird mit einem photogrammetrischen Aufnahmegerät der Firma Wild, Heerbrugg, ausgerüstet. Dieses dient zur besseren Dokumentation von Verkehrsunfällen und Tatorten.

Die Kantonspolizei Thurgau schafft ein Verkehrsdetachement, beginnt mit der Verkehrsinstruktion und produziert sogar einen Schulungsfilm. Verbunden damit ist eine Korpserhöhung um zwei Mann.

Aufgrund der fortlaufenden Korpserhöhung belaufen sich die Kosten für Umzugsentschädigungen mittlerweile auf Fr. 40'000.00.

1936
Es erfolgt ein weiterer Lohnabbau von acht Prozent.

1937
Bei der Kantonspolizei Zürich wird eine Schweizerische Polizeifunk-Leitstelle im Kurzwellenband mit Verbindungen zu Interpol in Betrieb genommen.

Die monatlichen Ruhetage bei der Kantonspolizei Thurgau werden von bisher zwei auf vier erhöht. Dazu werden das Polizeikommando, die Korporalsposten (Bezirksposten) und der Polizeiposten Romanshorn mit Funkempfängern ausgerüstet.

Das Korps kann den zweiten Stock des neuen Anbaus des Regierungsgebäudes in Frauenfeld beziehen.

Ebenso 1937 wird der Personenwagen "Graham 1934 Modell 65" als Occasion angeschafft. Das Fahrzeug dient in erster Linie dem Kommandanten. Es wird jedoch auch als Ausrückfahrzeug für den Erkennungsdienst genutzt.

1938
Ein Gesuch um Aufhebung des Lohnabbaus kann einen Teilerfolg verbuchen. Neu beträgt der Lohnabbau noch vier Prozent.

Der Stadtrat von Frauenfeld stellt bei der Kantonspolizei ein Gesuch um Übernahme des Polizeidienstes für die Munizipalgemeinde Frauenfeld. Dadurch wird der Korpsbestand auf Kosten der Gemeinde Frauenfeld um zwei Mann erhöht.

Per 1. Januar werden Schiessvorschriften für die Kantonspolizei Thurgau eingeführt.