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- Hauptkategorie: Kantonspolizei Thurgau
Funkrufname Bodan
Gemäss den Konzessionsvorschriften vom BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) muss der Konzessionär bei jeder Funkverbindung das festgelegte Ruf- oder Kennzeichen mit einer Nummer erwähnen. Der Rufname soll möglichst viele Vokale enthalten. In unserem Falle ist es seit den 50-er Jahren der Rufname Bodan mit der zugehörigen Kennzeichnungsnummer. Dieser darf von keinem weiteren Konzessionär in der Schweiz verwendet werden.
Namensdeutung
Im Laufe der Jahrhunderte wurde aus der damaligen lateinischen Gewässerbezeichnung „Lacus Bodamicus“ das deutsche Wort „Bodensee“. Weitere Bezeichnungen wie Bodanrück (Seerücken), Bodan Werft u.a.m sind ebenfalls von diesem Begriff abgeleitet.
Verbindungsarten
Simplex = Funkverbindungen im Wechselsprechen (Kleinfunkbereich)
Duplex = Funkverbindungen im Gegensprechen (analog Telefon)
Semiduplex = Funkverbindungen im Gemischtbetrieb mit 2. Empfänger
Link = Direkte Richtfunkverbindung (Punkt - Punkt)
Frühere Funkkanal Bezeichnungen (bis 2001)
Kanal 1 (149) diente als Duplex-Hauptfunkkanal für das ganze Kantonsgebiet
Kanal 2 diente als Rundspruch-Empfangskanal für Fahndungsmeldungen
Kanal 3 (057) diente im Kleinfunkbereich für OD und Sipo
Kanal 4 (062) diente im Kleinfunkbereich für die Aussendienste
Kanal 5 (060) diente im Kleinfunkbereich für die VP
Kanal J (040) diente im Kleinfunkbereich für interkantonale Verbindungen
Kanal K (048) diente im Kleinfunkbereich für Rettungs- und Katastrophenfälle
Kanal S (075) diente im Kleinfunkbereich für Rettungseinsätze der Seepolizei
Kanal F (275) diente im Kleinfunkbereich für Observationen
(in Klammer digitale Kanalanzeigen)